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Vergünstigungen beim Brillenkauf

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Die benötigte Sehhilfe – ein Luxusgut?

Manche Brillen können heutzutage ziemlich teuer sein. Im Gegensatz zu den deutlich günstigeren Einstärkengläsern, können Gleitsichtgläser oder Arbeitsplatzbrillen richtig teuer werden und lassen das Geld im Portemonnaie oder den Kontostand ganz schnell schrumpfen. Dabei wäre eine kleine Unterstützung für viele Menschen bereits Gold wert. Schließlich ist eine Sehhilfe in erster Linie dazu da, eine Sehschwäche auszugleichen, auch wenn mittlerweile nahezu alle Brillenfassungen zusätzlich optische Schmuckstücke sind, die ein Outfit perfekt abrunden können und mit dem Trend gehen. Wie und ob Sie Ihre Brille zum Beispiel durch die Krankenkasse vergünstigt erhalten, ob es eine „Brille auf Rezept“ gibt oder ob Sie die Brille sogar von der Steuer absetzen können, erfahren Sie hier.

Die Brille auf Rezept – für wen möglich?

Leider hat nicht jeder Brillenträger Anspruch auf die „Brille auf Rezept“, aber seit dem in 2017 verabschiedeten und zuvor erneuerten Bundesgesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung sind nun mehr Menschen von den Vergünstigungen beim Brillenkauf betroffen. Vorher wurden nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie schwer Sehbehinderte bezuschusst, nun erhalten auch Menschen mit Werten über 6 Dioptrien eine bezuschusste Brille durch die gesetzliche Krankenkasse. Bei einer Hornhautverkrümmung sogar bei Werten über 4 Dioptrien. Dabei gilt: Je höher die Dioptrienwerte, desto höher der Zuschuss. Die Spanne des möglichen Zuschusses liegt zwischen 16,23€ und maximal 159,81€ pro Brillenglas. Gleitsichtbrillen bleiben von dieser Vergünstigung beim Brillenkauf unberücksichtigt. Dabei werden ausschließlich die Brillengläser durch die Krankenkasse bezuschusst. Die Brillenfassung bleibt von diesem Gesetz unberührt, deshalb muss der Verbraucher die Kosten für das Gestell selber tragen. Wer seine Brille auf Rezept haben möchte, muss sich zunächst ein Rezept vom Augenarzt erstellen lassen, um dieses dann einreichen zu können.

Die Fakten zum Rezept für die Brille:

  • Das Rezept für die Brille gibt es nur vom Augenarzt.
  • Bezuschusst wird erst ab Werten über 6 Dioptrien; bei einer Hornhautverkrümmung gibt es bereits über 4 Dioptrien Unterstützung.
  • Brillenfassungen werden nicht bezuschusst, nur Brillengläser.
  • Gleitsichtgläser fallen nicht unter das Bundesgesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung!
  • Die Preisspanne des Zuschusses liegt zwischen 16,23€ und 159,81€ pro Brillenglas.
  • Weiterhin werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie schwer Sehbehinderte unterstützt.

Brille von der Steuer absetzen – Wunschvorstellung oder Realität?

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Bewerbungskosten, Reisekosten oder auch Renovierungskosten – viele Kosten des täglichen Lebens lassen sich bereits von der Steuer absetzen. Dann sollte es doch ebenfalls möglich sein, die Brille von der Steuer abzusetzen, oder nicht?! Leider kann diese Frage nur unter gewissen Umständen bejaht werden, weil eine Brille nicht pauschal von der Steuer abgesetzt werden kann und man im Normalfall für seine Brille Steuern zahlen muss. Außer unter folgenden Voraussetzungen: Wenn der Betrag an außergewöhnlichen Belastungen in der Summe zu hoch ist und eine gewisse Grenze überschreitet. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen unter anderem hohe Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen oder gegebenenfalls auch die Kosten für eine Brille. Das hängt jedoch davon ab, wie hoch der Betrag an zu leistenden Eigenanteilen ist. Der ergibt sich wiederum aus dem Jahreseinkommen, der Anzahl an Kindern und dem Familienstand. Der Prozentsatz an zumutbaren Eigenleistungen vom Jahreseinkommen kann dabei zwischen einem und sieben Prozent liegen. Clever geplant, fällt der Kauf einer neuen Brille, zum Beispiel am Jahresende, eher ins Gewicht und wird von der Steuer abgesetzt. Wenn der Brillenkauf als außergewöhnliche Belastung ins Gewicht fällt, können Sie die Brille von der Steuer absetzen. Dann, und nur dann!

Die Brille als Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen – nur im Ausnahmefall möglich

Viele Menschen meinen, sie könnten ihre Brille als Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen, besonders, wenn es sich um eine Arbeitsplatzbrille handelt. Dies ist leider ein Trugschluss und nicht erfolgsbringend. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel – so auch hier. Sofern die Sehschwäche aufgrund Ihres Berufes oder eines Arbeitsunfalls entstanden ist, können Sie die Brille als Werbungskosten in die Steuererklärung eintragen. Gleiches gilt für eine aus arbeitstechnischen Gründen getragene Brille, die Ihre Augen bei der Arbeit schützen soll.

Regelungen bei einer Arbeitsplatzbrille

Dank des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz haben viele Arbeitnehmer einen arbeitsschutzrechtlichen Anspruch auf eine vom Arbeitgeber finanzierte Bildschirmarbeitsplatzbrille. Da es in vielen Fällen Unklarheiten bezüglich der Gesetzeslage gibt, wollen wir für Sie etwas Licht ins Dunkle bringen, damit Sie wissen, ob auch Sie von dem Gesetz profitieren können. Für Unternehmen ist der Zuschuss übrigens steuerfrei, sofern durch einen Augenarzt bestätigt wurde, dass eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist. Denn nicht nur bei Schweißarbeiten sondern auch bei Jobs am Schreibtisch, ist die Sicherung des Augenlichtes Teil des Arbeitsschutzes (vgl. § 3 Abs. 3 ArbSchG). Eine weitere Voraussetzung neben der ärztlichen Bescheinigung ist auch die tatsächlich stattzufindende Bildschirmarbeit. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie in einem weiteren Schritt das Rezept des Augenarztes mit dem entsprechenden Vermerk beim Arbeitgeber vorlegen und verschiedene Kostenvoranschläge einholen. Natürlich müssen Sonderleistungen wie Glasveredelungen oder Designerfassungen nicht vom Arbeitgeber getragen werden. Diese Extrakosten müssen dann vom Arbeitnehmer selbst getragen werden.

Vergünstigungen beim Brillenkauf: Unser Fazit

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Sie sehen, dass die Kosten einer Brille in den meisten Fällen leider von Ihnen selbst getragen werden müssen und Sie nur durch kleine Hintertürchen entweder die Brille von der Steuer absetzen oder die Brille von der Krankenkasse bezuschussen lassen können. Dennoch ist das Tragen einer Brille im Falle einer Fehlsichtigkeit dringlichst zu empfehlen und beim Autofahren sogar Pflicht. Um Ihrer kostbaren Sehhilfe eine lange Lebensdauer zu ermöglichen, sollten Sie unbedingt auf die richtige Pflege achten und zum Beispiel nur Brillenputztücher statt Haushaltsrolle oder gar einen Pulloverärmel zu benutzen.

Von unserem Optik-Team geprüft:

Co-Autorin: Elke Fröhlich

Augenoptikermeisterin

Elke Fröhlich ist Augenoptikermeisterin und die Kontaktlinsenspezialistin von Lensbest. Neben der engagierten Beratung unserer Kunden ist Elke Fröhlich für die regelmäßigen Schulungen unserer Medizinprodukteberater zuständig.